Umstellungsbegleitung Kameralistik zu Doppik
Axians Public Consulting bietet Ihnen eine umfassende Projektbegleitung beim Umstellungsprozess von der Kameralistik zur Doppik nach den Landesvorgaben. Unser umfangreiches Schulungskonzept ermöglicht sowohl Fach- und Führungskräften der Verwaltung als auch politischen Gremien, die Anforderungen an das neue kommunale Rechnungswesen zu erfüllen.
Dafür übernehmen wir gern für Sie alle notwendigen Arbeitsschritte zur Erstellung von
- Eröffnungsbilanz
- Jahresabschluss
- Gesamtabschluss
- Haushaltsplanung und Bewirtschaftung
Eröffnungsbilanz
Die im Rahmen des Umstellungsprozesses als Erstes zu erstellende Eröffnungsbilanz ist die Grundlage für die künftige Finanzbuchhaltung und die folgenden Jahresabschlüsse. Sie soll den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen und die Vermögens- und Schuldenlage korrekt abbilden.
Wir unterstützen die Kommunen bei der Aufstellung der Eröffnungsbilanz. Dabei stellen wir den korrekten Ansatz und Ausweis sowie die genaue Bewertung der Vermögensgegenstände, Rückstellungen, Schulden und Sonderposten sicher – und garantieren so eine prüfungssichere Eröffnungsbilanz mit dazugehöriger Dokumentation.
Jahresabschluss
Der doppische Jahresabschluss gibt Aufschluss über die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Kommune. Er legt dar, zu welchem Ergebnis die Haushaltswirtschaft des Vorjahres geführt hat und welche Chancen und Risiken sich insgesamt für die künftige Entwicklung ergeben.
Umso wichtiger ist es, den Jahresabschluss zeitnah und fristgerecht zu erstellen. Wir beraten Sie bei der Abschlusserstellung und unterstützen dabei die systematische Planung und Organisation der Jahresabschlussarbeiten.
Zusätzlich übernehmen wir auf Wunsch die komplette Erstellung Ihres Jahresabschlusses. Unsere Mitarbeiter:innen sind in den gängigen kommunalen Finanzwesenverfahren ausgebildet und in der Lage, im System zu buchen bzw. alle Jahresabschlussarbeiten durchzuführen.
Unser Leistungsangebot umfasst insbesondere folgende Arbeitsschritte:
- Durchsicht und ggf. Korrektur der generierten Buchungen.
- Buchhalterische Abbildung von Sachverhalten, die im laufenden Geschäftsbetrieb nicht gebucht werden bzw. im Zuge der Jahresabschlusserstellung relevant sind:
- Periodengerechte Abgrenzung der Aufwendungen und Erträge
- Durchführung der Buchinventur und Bestandskorrekturen gemäß Inventur
- Aktualisierung der Bestandslisten gemäß Inventur
- Buchung der Abschreibungen
- Auflösung von RAP, Sonderposten und Rückstellungen
- Abstimmung der Forderungen und Verbindlichkeiten
- Wertberichtigung von Forderungen
- Bewertung von Anlage- und Umlaufvermögen
- Abschluss von Unterkonten
- Ermitteln des Jahresüberschusses bzw. -fehlbetrages
- Verrechnung Vorsteuer und Umsatzsteuer (u.a. in Betrieben gewerblicher Art)
- Bewertung der sonstigen Aktiva und Passiva
- Erstellung der Anhänge und der Lage- bzw. Rechenschaftsberichte entsprechend der Anforderungen des Landes. Dabei verwenden wir den Berichtsgenerator unserer Schwestergesellschaft Axians IKVS GmbH. Das Modul „Automatisiertes Berichtswesen“ erleichtert diese Arbeiten, indem qualitativ hochwertige Berichtsvorlagen auf Knopfdruck aus den jeweiligen Finanzdaten generiert werden.
Gesamtabschluss
Der Gesamtabschluss gibt einen vollständigen Überblick über die tatsächliche Haushaltslage der Kommune unter Berücksichtigung ihrer wirtschaftlichen Unternehmen und Einrichtungen. Er soll dabei die Lage der einbezogenen Unternehmen so darstellen, als ob die Kommune und diese Unternehmen ein einziges gemeinsames Unternehmen („Konzern Kommune“) wären. Mit dem Gesamtabschluss werden erstmals die wirtschaftliche Lage und das ökonomische Potenzial des kommunalen Konzerns in seiner Gesamtheit abgebildet.
Die Axians Public Consulting GmbH unterstützt und/oder übernimmt vollständig folgende Arbeiten bei der Aufstellung des Gesamtabschlusses:
- Entwicklung einer Gesamtabschlussrichtlinie zur Aufstellung des konsolidierten Gesamtabschlusses
- Festlegung des Konsolidierungskreises
- Aufstellung eines Positionsplanes und Überleitung der einzelabschlussorientierten Kontenpläne zur Kommunalbilanz mit Hilfe des Positionsplanes bzw. der Überleitungstabelle
- Erstellung eines Summenabschlusses
- Bereinigung des Summenabschlusses um bilaterale Konzernbeziehungen (Konsolidierungsbuchungen)
- Erstellung der Bestandteile und Anlagen des Gesamtabschlusses
Haushaltsplanung und Bewirtschaftung
Der Haushaltsplan ist das wichtigste politische Steuerungsinstrument und bildet als Teil der Haushaltssatzung die rechtliche Grundlage für die Haushaltswirtschaft. Der kommunale Haushalt funktioniert als Planungsinstrument, ist Informationsquelle aller geplanten Maßnahmen mit finanziellen Auswirkungen und dient der Steuerung und Kontrolle.
Wir unterstützen Sie in jeder Phase der Haushaltsaufstellung – von den Bedarfsanmeldungen im herkömmlichen Verfahren oder dem Eckwertebeschluss bei der Budgetierung bis hin zur Vorlage des Haushaltsplans bei der Aufsichtsbehörde. Wir stellen die fristgerechte Aufstellung des kommunalen Haushalts sicher und sind kompetenter Ansprechpartner für alle an der Haushaltsplanaufstellung Beteiligten.
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